Vertreten. Vernetzen. Voranbringen.
Die Verarbeitung ehemaliger Lebensmittel zu Futtermitteln stellt die ökonomisch und ökologisch sinnvollste Art der Entsorgung dar, so wie es auch das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und die neue Richtlinie 2018/851 der Europäischen Union vom 30. Mai 2018 fordern. Daher werden Fehlchargen, Retouren, Havarien oder Produktionsrückstände – mit und ohne Verpackung – von unseren Mitgliedsfirmen gesammelt, transportiert und verwertet. Dabei sind Flexibilität, Schnelligkeit und eine moderne Logistik maßgebliche Dienstleistungsmerkmale unserer Verbandsmitglieder – eine gute Basis für gleichbleibend hohe Qualität in der Erzeugung von hochwertigen Einzel- und Mischfuttermitteln für die Tierernährung.